
In der heutigen Zeit wird die Verantwortung für den Schutz unserer Umwelt immer wichtiger. Als WEKA AG stehen wir fest hinter dieser Verpflichtung und haben die notwendige Sorgfaltspflicht gemäß der Verordnung (EU) 2023/1115, bekannt als Entwaldungsverordnung, erfüllt.
Diese Verordnung zielt darauf ab, die Einfuhr und den Handel von Produkten, die zu Entwaldung beitragen könnten, streng zu regulieren. Durch unsere Sorgfaltserklärung bestätigen wir, dass wir unsere Verpflichtungen vollständig einhalten. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass unsere Produkte kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko hinsichtlich eines Verstoßes gegen Artikel 3 (Buchstaben a oder b) der Verordnung darstellen.
Darüber hinaus möchten wir klarstellen, dass WEKA AG keine Produkte produziert oder vertreibt, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind. Unsere Erzeugnisse sind nicht mit speziellen Kennzeichnungen versehen, da sie in keiner Weise zur Entwaldung beitragen.
Als Unternehmen legen wir großen Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit und werden auch weiterhin sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, die den Umweltschutz betreffen, strikt eingehalten werden.
Dieser Beitrag ist Teil unseres Engagements, unsere Kunden und Partner über unsere Umweltmaßnahmen auf dem Laufenden zu halten.